Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
- Hochschullehrer, die sich durch Habilitation oder eine gleichwertige Leistung qualifiziert haben,
- Personen, die sich in besonderem Maße für die Lehre in der Zahn-, Mund- Kieferheilkunde engagieren,
- Ordentliche Mitglieder der VHZMK vor Inkrafttreten dieser Satzung.
Alle Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und können Funktionen in der VHZMK übernehmen. Soweit die Voraussetzungen gemäss § 11 (Satzung) vorliegen, können sie in den Vorstand gewählt werden.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 100,-. Er wird zu Beginn des Kalenderjahres vom Kassenführer mittels Lastschriftverfahren eingezogen.
Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihren Beitrag zuzüglich € 10,-.
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag
Einen auf € 50,- ermäßigten Mitgliedsbeitrag entrichten:
- neu aufgenommene Mitglieder im Jahr ihrer Aufnahme in die VHZMK
- Hochschullehrer, die im Ausland tätig sind
Beitragsfrei sind folgende Mitglieder der VHZMK:
- Ehrenmitglieder
- Mitglieder ab dem Jahr der Vollendung des 65. Lebensjahres auf gesonderte Mitteilung
Wie kann ich einen Antrag für eine Mitgliedschaft stellen?
Sie können, bei Interesse an einer VHZMK-Mitgliedschaft, direkt mit dem Generalsekretär Kontakt aufnehmen:
Prof. Dr. Dr. Oliver Ristow
E-Mail: oliver.ristow@med.uni-heidelberg.de
Sie haben ausserdem die Möglichkeit auf dieser Seite einen Online-Antrag für eine Mitgliedschaft stellen:
Antrag für eine Mitgliedschaft
Mehr Informationen für eine Mitgliedschaft finden Sie auf der folgenden Seite:
Mitgliedschaft in der VHZMK
Wie endet die Mitgliedschaft?
- Tod,
- Austritt, der durch schriftliche Kündigung spätestens 3 Monate vor Ende des Jahres an den Generalsekretär erfolgt,
- Aberkennung der Approbation,
- Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts gemäß §45 StGB,
- Vorliegen von Gründen, die eine Aufnahme verhindert hätten oder Ausschluss aus der Vereinigung. Dies ist inbesondere dann der Fall, wenn ein grober Verstoß gegen die Vereinsinteressen oder Satzungsinhalte erfolgt ist. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheiden Vorstand und Funktionaler Beirat gemeinsam.
- Ausschluss wegen Zahlungsverzuges gemäss § 17.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Für Ihre weiteren Fragen, können Sie sich an Generalsekretär der VHZMK wenden:
Prof. Dr. Dr. Oliver Ristow
Generalsekretär
Oberarzt, Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
► Universitätsklinikum Heidelberg