Fragen zur Mitgliedschaft - VHZMK
Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft
Wer kann Mitglieder werden
- Hochschullehrer, die sich durch Habilitation oder eine gleichwertige Leistung qualifiziert haben,
- Personen, die sich in besonderem Maße für die Lehre in der Zahn-, Mund- Kieferheilkunde engagieren,
- Ordentliche Mitglieder der VHZMK vor Inkrafttreten dieser Satzung.
Zu Ehrenmitgliedern der VHZMK können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich besondere Verdienste um die Förderung der Vereinigung, aber auch um die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erworben haben. Der Antrag auf Ehrenmitgliedschaft kann von drei ordentlichen Mitgliedern der VHZMK mit einer Begründung an den Vorstand der VHZMK gerichtet werden. Die Entscheidung über diesen Vorschlag treffen Vorstand und Funktionaler Beirat.
Alle Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und können Funktionen in der VHZMK übernehmen. Soweit die Voraussetzungen gemäss § 11 (Satzung) vorliegen, können sie in den Vorstand gewählt werden.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 100,-. Er wird zu Beginn des Kalenderjahres vom Kassenführer mittels Lastschriftverfahren eingezogen.
Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihren Beitrag zuzüglich € 10,-.
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag
Einen auf € 50,- ermäßigten Mitgliedsbeitrag entrichten:
- neu aufgenommene Mitglieder im Jahr ihrer Aufnahme in die VHZMK
- Hochschullehrer, die im Ausland tätig sind
Beitragsfreie Mitgliedschaft
Beitragsfrei sind folgende Mitglieder der VHZMK:
- Ehrenmitglieder
- Mitglieder ab dem Jahr der Vollendung des 65. Lebensjahres auf gesonderte Mitteilung
Wer kann ich einen Mitgliedschaftsantrag stellen
Sie können, bei Interesse an einer VHZMK-Mitgliedschaft, direkt mit dem Generalsekretär Kontakt aufnehmen:
Prof. Dr. Dr. Oliver Ristow
GeneralsekretärE-Mail: oliver.ristow@med.uni-heidelberg.de
Sie haben ausserdem die Möglichkeit auf dieser Seite einen Online-Antrag für eine Mitgliedschaft stellen:
Antrag für eine Mitgliedschaft
Mehr Informationen für eine Mitgliedschaft finden Sie auf der folgenden Seite:
Mitgliedschaft in der VHZMK
Wie endet die Mitgliedschaft
- Tod,
- Austritt, der durch schriftliche Kündigung spätestens 3 Monate vor Ende des Jahres an den Generalsekretär erfolgt,
- Aberkennung der Approbation,
- Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts gemäß §45 StGB,
- Vorliegen von Gründen, die eine Aufnahme verhindert hätten oder Ausschluss aus der Vereinigung. Dies ist inbesondere dann der Fall, wenn ein grober Verstoß gegen die Vereinsinteressen oder Satzungsinhalte erfolgt ist. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheiden Vorstand und Funktionaler Beirat gemeinsam.
- Ausschluss wegen Zahlungsverzuges gemäss § 17.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe
Prof. Dr. Dr. Oliver Ristow
Generalsekretär
Oberarzt, Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
► Universitätsklinikum Heidelberg
Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V.
► Über Uns
► Vorstand und Beirat
► VHZMK Satzung
Präsident
Prof. Dr. Bernd Wöstmann
Bernd.Woestmann@dentist.med.uni-giessen.de
Generalsekretär
Prof. Dr. Dr. Oliver Ristow
oliver.ristow@med.uni-heidelberg.de