Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheiden der Vorstand und der Funktionale Beirat gemeinsam. Als ordentliche Mitglieder können auf schriftlichen Antrag aufgenommen werden:

 

  1. Hochschullehrer, die sich durch Habilitation oder eine gleichwertige Leistung qualifiziert haben,
  2. Personen, die sich in besonderem Maße für die Lehre in der Zahn-, Mund- Kieferheilkunde engagieren,
  3. Ordentliche Mitglieder der VHZMK vor Inkrafttreten dieser Satzung.
 
Zu Ehrenmitgliedern der VHZMK können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich besondere Verdienste um die Förderung der Vereinigung, aber auch um die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erworben haben. Der Antrag auf Ehrenmitgliedschaft kann von drei ordentlichen Mitgliedern der VHZMK mit einer Begründung an den Vorstand der VHZMK gerichtet werden. Die Entscheidung über diesen Vorschlag treffen Vorstand und Funktionaler Beirat.

 

Alle Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und können Funktionen in der VHZMK übernehmen. Soweit die Voraussetzungen gemäss § 11 (Satzung) vorliegen, können sie in den Vorstand gewählt werden.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

gemäß Beschluss auf der Hauptversammlung in Erfurt am 23.11.06

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 100,-. Er wird zu Beginn des Kalenderjahres vom Kassenführer mittels Lastschriftverfahren eingezogen.

Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihren Beitrag zuzüglich € 10,-.

Ermäßigter Mitgliedsbeitrag
Einen auf € 50,- ermäßigten Mitgliedsbeitrag entrichten:

  • neu aufgenommene Mitglieder im Jahr ihrer Aufnahme in die VHZMK
  • Hochschullehrer, die im Ausland tätig sind
 
Beitragsfreie Mitgliedschaft
Beitragsfrei sind folgende Mitglieder der VHZMK:

 

  • Ehrenmitglieder
  • Mitglieder ab dem Jahr der Vollendung des 65. Lebensjahres auf gesonderte Mitteilung

Wie kann ich einen Antrag für eine Mitgliedschaft stellen?

Sie können, bei Interesse an einer VHZMK-Mitgliedschaft, direkt mit dem Generalsekretär Kontakt aufnehmen:
 

Prof. Dr. Dr. Oliver Ristow

Generalsekretär
E-Mail: oliver.ristow@med.uni-heidelberg.de

 

Sie haben ausserdem die Möglichkeit auf dieser Seite einen Online-Antrag für eine Mitgliedschaft stellen:
Antrag für eine Mitgliedschaft

Mehr Informationen für eine Mitgliedschaft finden Sie auf der folgenden Seite:
Mitgliedschaft in der VHZMK

Wie endet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft endet durch

 

  1. Tod,
  2. Austritt, der durch schriftliche Kündigung spätestens 3 Monate vor Ende des Jahres an den Generalsekretär erfolgt,
  3. Aberkennung der Approbation,
  4. Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts gemäß §45 StGB,
  5. Vorliegen von Gründen, die eine Aufnahme verhindert hätten oder Ausschluss aus der Vereinigung. Dies ist inbesondere dann der Fall, wenn ein grober Verstoß gegen die Vereinsinteressen oder Satzungsinhalte erfolgt ist. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheiden Vorstand und Funktionaler Beirat gemeinsam.
  6. Ausschluss wegen Zahlungsverzuges gemäss § 17.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Für Ihre weiteren Fragen, können Sie sich an Generalsekretär der VHZMK wenden:
 

Prof. Dr. Dr. Oliver Ristow
Generalsekretär


Oberarzt, Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

► Universitätsklinikum Heidelberg
► E-Mail